Baden-Württemberg wird klimaneutral
Unser Bundesland will bis 2040 klimaneutral sein. Damit gehen wir im Südwesten noch weiter als Deutschland oder Europa und nehmen auch unter den Bundesländern eine Vorreiterrolle ein. Damit das gelingt, müssen wir in allen Bereichen der Energiewende entschieden vorangehen – Strom, Mobilität und Wärme.
Am Wärmesektor führt kein Weg vorbei
Bei der Wärmeerzeugung besteht ein besonders hohes CO₂-Einsparpotenzial. Lediglich 17 Prozent der Wärme werden heute in Deutschland durch erneuerbare Energien gewonnen – und dass, obwohl sie mehr als die Hälfte des nationalen Energiebedarfs ausmacht. Soll sich das ändern, müssen wir dringend handeln! Der Gebäudesektor ist ein zentraler Baustein dafür. Er ist für rund ein Drittel der deutschen CO₂-Emissionen verantwortlich. Das liegt daran, dass immer noch über 80 Prozent der Wärmenachfrage in Gebäuden durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt werden. Hinzu kommt, dass ein großer Teil davon importiert werden muss – in der Vergangenheit vor allem aus Russland.
Die Wärmewende in der Region gestalten
Mit dem bevorstehenden Kohleausstieg steigt der Bedarf nach klimafreundlicher Wärme weiter, besonders in der Region Mannheim. Denn aktuell macht das Grosskraftwerk Mannheim (GKM) noch rund zwei Drittel der Fernwärmeproduktion für Mannheim aus - für Schwetzingen sind es sogar 75 Prozent. Doch MVV hat ehrgeizige Ziele: Bereits heute kommen 30 Prozent aller Fernwärme aus grünen Quellen, bis 2030 sollen dies 100 Prozent sein. Dann wird auch die Wärme aus der Stromproduktion des GKM ersetzt sein. Für uns ist deshalb klar: Wir müssen noch unabhängiger werden, um die Versorgungssicherheit in der gesamten Region auch in Zukunft zu gewährleisten. Von Importen und von fossilen Brennstoffen – auch auf dem Wärmemarkt.
Eine Lösung dafür liegt direkt vor unserer Haustür: der Oberrheingraben. Hier herrschen in vergleichbarer Tiefe deutschlandweit die höchsten Temperaturen. Ideale Bedingungen für Geothermie und die Förderung erneuerbarer und klimafreundlicher Erdwärme.
GeoHardt will das besondere Potenzial des Oberrheingrabens für die grüne Wärmeerzeugung nutzen. Um die Wärmewende vor Ort zu gestalten, haben wir uns 2021 als Projektgesellschaft aus EnBW und MVV zusammengeschlossen:
Mit Geothermie-Heizwerken an bis zu drei Standorten in der Region Hardt können wir rund 20 Prozent des Wärmebedarfs der an das Fernwärmenetz angebundenen Haushalte mit erneuerbarer Wärme decken. Pro Anlage rechnen wir mit einer thermischen Leistung von bis zu 30 Megawatt (MW). Damit kann eine Anlage Wärme für bis zu 15.000 Haushalte liefern. So schließen wir einen Teil der Lücke des Grosskraftwerks Mannheim, das ab 2030 nicht mehr für die Fernwärme zur Verfügung stehen wird - zuverlässig, sicher und klimafreundlich.
In drei Phasen zu grüner Wärme für unsere Region
GeoHardt setzt auf das sichere und umweltfreundliche hydrothermale Verfahren. Dabei gehen wir in drei Phasen vor: von der Standortsuche und -auswahl über die Tiefbohrungen bis zum Bau und Betrieb der Geothermieanlage.
Bis zur Gewinnung von tiefer Erdwärme sind umfangreiche und mehrstufige behördliche Verfahren erforderlich, die eine umweltgerechte und risikominimierte Nutzung der geothermischen Ressourcen im Untergrund gewährleisten. Alle dafür nötigen Schritte unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, die wir zu jeder Zeit einhalten und die von den zuständigen Behörden überprüft werden.
Es bedarf sowohl für die Aufsuchung als auch für die spätere Gewinnung der Erdwärme eigener bergrechtlicher Genehmigungen.
Für die Aufsuchungserlaubnis stellt der Vorhabenträger zunächst bei der Landesbergdirektion am Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis im Interessensgebiet. Dieser Antrag enthält wesentliche Informationen zu den geplanten Aufsuchungstätigkeiten innerhalb der Aufsuchungsfläche, inklusive eines Zeitplans. Die Aufsuchungserlaubnis wird in der Regel für drei bis fünf Jahre beantragt und erlischt, wenn keine Verlängerung beantragt und bewilligt wird. Nach der Beantragung geht das Verfahren in die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (betroffene Kommunen und Behörden), die in diesem Rahmen Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben können. Zum Erhalt der Aufsuchungserlaubnis muss der Fortschritt der Aufsuchungstätigkeiten einmal im Jahr in Berichtsform gegenüber der Landesbergdirektion nachgewiesen werden.
Aufsuchungserlaubnis
Die Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis erlaubt noch nicht die Durchführung praktischer Arbeiten. Dazu werden weitere bergrechtliche Gestattungen sowie vor deren Durchführung die Anzeige der Tätigkeiten bei der Landesbergdirektion benötigt. Hinzu kommen je nach Gebiet und Projekt gegebenenfalls weitere Genehmigungen in der Zuständigkeit anderer Rechtsgebiete (wie z.B. Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht).
Betriebserlaubnis
Nach Genehmigung unserer Unterlagen sind weitere Prüfungen wie wasserrechtliche Erlaubnisse und eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung vorgesehen.
Unter wasserrechtliche Erlaubnisse fallen unter anderem die Durchführung von Tiefbohrarbeiten und die Herstellung und Nutzung von Grundwassermessstellen. Diese Erlaubnisse erteilen die zuständigen oberen bzw. unteren Wasserschutzbehörden nach Prüfung der Unterlagen.
Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung wird im Rahmen des bergrechtlichen Verfahrens durchgeführt. Deren Ergebnis entscheidet, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.