Warum wir Geothermie brauchen
Baden-Württemberg wird klimaneutral
Unser Bundesland will bis 2040 klimaneutral sein. Damit gehen wir im Südwesten noch weiter als Deutschland oder Europa und nehmen auch unter den Bundesländern eine Vorreiterrolle ein. Damit das gelingt, müssen wir in allen Bereichen der Energiewende entschieden vorangehen – Strom, Mobilität und Wärme.
Am Wärmesektor führt kein Weg vorbei
Bei der Wärmeerzeugung besteht ein besonders hohes CO₂-Einsparpotenzial. Lediglich rund 20 Prozent der Wärme werden heute in Deutschland durch erneuerbare Energien gewonnen (BMWE 2025). Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel der deutschen CO₂-Emissionen verantwortlich (Umweltbundesamt 2026). Über 80 Prozent der Wärmenachfrage in Gebäuden werden durch fossile Energieträger gedeckt (BMWE 2023).Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil davon importiert werden muss. Geothermie fördert somit nicht nur erneuerbare Wärme, sondern auch die Unabhängigkeit vom internationalen Energiemarkt.
Die Wärmewende in der Region gestalten
Mit dem bevorstehenden Kohleausstieg steigt der Bedarf nach klimafreundlicher Wärme. Deshalb verfolgt MVV ehrgeizige Ziele: Bereits heute stammen bis zu 30 Prozent der Fernwärme in Mannheim und der Region aus erneuerbaren Energien (MVV 2023). Die hohe Effizienz der Geothermie wird dabei einen entscheidenden Beitrag für die zukünftige Attraktivität der Fernwärme leisten. Dann wird auch die Wärme aus der Stromproduktion des GKM ersetzt sein. Für uns ist deshalb klar: Wir müssen noch unabhängiger werden, um die Versorgungssicherheit in der gesamten Region auch in Zukunft zu gewährleisten. Von Importen und von fossilen Brennstoffen – auch auf dem Wärmemarkt.
Die Lösung: der Oberrheingraben
Eine Lösung dafür liegt direkt vor unserer Haustür: der Oberrheingraben. Im bundesweiten Vergleich weist er besonders hohe Temperaturen in geringer Tiefe auf – ideale Bedingungen für Geothermie und die Förderung von Erdwärme. Diesen Heimvorteil müssen wir nutzen.
GeoHardt will das besondere Potenzial des Oberrheingrabens für die Wärmeerzeugung nutzen. Um die Wärmewende vor Ort zu gestalten, haben wir uns 2021 als Projektgesellschaft aus EnBW und MVV zusammengeschlossen:
Infofilm zum Projekt GeoHardt
In drei Phasen zu einer sicheren und unabhängigen Wärmeversorgung für unsere Region
GeoHardt setzt auf das sichere hydrothermale Verfahren. Dabei gehen wir in drei Phasen vor: von der Standortsuche und -auswahl über die Tiefbohrungen bis zum Bau und Betrieb der Geothermieanlage.
Aktueller Stand
Genehmigung
Für die Aufsuchung und Gewinnung tiefer Erdwärme sind behördliche Genehmigungen und weitere Prüfungen erforderlich. GeoHardt richtet die Planung und Durchführung an den jeweils geltenden berg-, wasser- und naturschutzrechtlichen Anforderungen aus.
Es bedarf sowohl für die Aufsuchung als auch für die spätere Gewinnung der Erdwärme eigener bergrechtlicher Genehmigungen.
Für die Aufsuchungserlaubnis stellt der Vorhabenträger zunächst bei der Landesbergdirektion am Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis im Interessensgebiet. Dieser Antrag enthält wesentliche Informationen zu den geplanten Aufsuchungstätigkeiten innerhalb der Aufsuchungsfläche, inklusive eines Zeitplans. Die Aufsuchungserlaubnis wird in der Regel für drei bis fünf Jahre beantragt und erlischt, wenn keine Verlängerung beantragt und bewilligt wird. Nach der Beantragung geht das Verfahren in die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (betroffene Kommunen und Behörden), die in diesem Rahmen Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben können. Zum Erhalt der Aufsuchungserlaubnis muss der Fortschritt der Aufsuchungstätigkeiten einmal im Jahr in Berichtsform gegenüber der Landesbergdirektion nachgewiesen werden.
Die Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis erlaubt noch nicht die Durchführung praktischer Arbeiten. Dazu werden weitere bergrechtliche Gestattungen sowie vor deren Durchführung die Anzeige der Tätigkeiten bei der Landesbergdirektion benötigt. Hinzu kommen je nach Gebiet und Projekt gegebenenfalls weitere Genehmigungen in der Zuständigkeit anderer Rechtsgebiete (wie z.B. Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht).
Nach Genehmigung unserer Unterlagen sind weitere Prüfungen wie wasserrechtliche Erlaubnisse und eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung vorgesehen.
Unter wasserrechtliche Erlaubnisse fallen unter anderem die Durchführung von Tiefbohrarbeiten und die Herstellung und Nutzung von Grundwassermessstellen. Diese Erlaubnisse erteilen die zuständigen oberen bzw. unteren Wasserschutzbehörden nach Prüfung der Unterlagen.
Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung wird im Rahmen des bergrechtlichen Verfahrens durchgeführt. Deren Ergebnis entscheidet, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.