Zurück nach oben Inhaltsverzeichnis Kapitelnavigation Schließen Inhaltsnavigation Hell Tage Tag Bild herunterladen Blättern zu [COUNT] Stunden Stunde Dunkel Hauptnavigation Minuten Minute Weiterblättern Anhalten Abspielen Zurückblättern Artikel vorlesen Vorlesen pausieren Vorlesen fortsetzen Nach links scrollen Nach rechts scrollen Sucheingabe zurücksetzen Suchen Sekunden Sekunde Teilen Börse aktuell geschlossen Tabnavigation

Erneuerbare Wärme­versorgung

für die Rhein-Neckar-Region

Versorgungssicherheit

Mit erneuerbarer Wärme aus Thermalwasser sichern wir die zukünftige Versorgung für zehntausende Haushalte im Rhein-Neckar-Gebiet. Und das rund um die Uhr.

Regionale Erzeugung

Das besondere Potenzial des Oberrheingrabens ermöglicht eine erneuerbare Wärmeerzeugung vor Ort.

Natürliche Wärme

Geothermie nutzt natürliche Wärme aus dem Erdinneren zur Wärmversorgung. Das Heizwerk hat in etwa die Größe eines mittelgroßen Supermarktes.

Einfache Umstellung

Die Umstellung auf erneuerbare Fernwärme erfolgt automatisch und ohne Kosten für die angeschlossenen Haushalte.

Warum wir Geothermie brauchen

Baden-Württemberg wird klimaneutral

Unser Bundesland will bis 2040 klimaneutral sein. Damit gehen wir im Südwesten noch weiter als Deutschland oder Europa und nehmen auch unter den Bundesländern eine Vorreiterrolle ein. Damit das gelingt, müssen wir in allen Bereichen der Energiewende entschieden vorangehen – Strom, Mobilität und Wärme.

Am Wärmesektor führt kein Weg vorbei

Bei der Wärmeerzeugung besteht ein besonders hohes CO₂-Einsparpotenzial. Lediglich rund 20 Prozent der Wärme werden heute in Deutschland durch erneuerbare Energien gewonnen (BMWE 2025). Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel der deutschen CO₂-Emissionen verantwortlich (Umweltbundesamt 2026). Über 80 Prozent der Wärmenachfrage in Gebäuden werden durch fossile Energieträger gedeckt (BMWE 2023).Hinzu kommt, dass ein erheblicher Teil davon importiert werden muss. Geothermie fördert somit nicht nur erneuerbare Wärme, sondern auch die Unabhängigkeit vom internationalen Energiemarkt.

Die Wärmewende in der Region gestalten

Mit dem bevorstehenden Kohleausstieg steigt der Bedarf nach klimafreundlicher Wärme. Deshalb verfolgt MVV ehrgeizige Ziele: Bereits heute stammen bis zu 30 Prozent der Fernwärme in Mannheim und der Region aus erneuerbaren Energien (MVV 2023). Die hohe Effizienz der Geothermie wird dabei einen entscheidenden Beitrag für die zukünftige Attraktivität der Fernwärme leisten. Dann wird auch die Wärme aus der Stromproduktion des GKM ersetzt sein. Für uns ist deshalb klar: Wir müssen noch unabhängiger werden, um die Versorgungssicherheit in der gesamten Region auch in Zukunft zu gewährleisten. Von Importen und von fossilen Brennstoffen – auch auf dem Wärmemarkt.

Die Lösung: der Oberrheingraben

Eine Lösung dafür liegt direkt vor unserer Haustür: der Oberrheingraben. Im bundesweiten Vergleich weist er besonders hohe Temperaturen in geringer Tiefe auf – ideale Bedingungen für Geothermie und die Förderung von Erdwärme. Diesen Heimvorteil müssen wir nutzen.

GeoHardt will das besondere Potenzial des Oberrheingrabens für die Wärmeerzeugung nutzen. Um die Wärmewende vor Ort zu gestalten, haben wir uns 2021 als Projektgesellschaft aus EnBW und MVV zusammengeschlossen:

Wir entwickeln, bauen und betreiben geothermische Anlagen, um erneuerbare Wärme zu fördern – aus der Region, für die Region.

Infofilm zum Projekt GeoHardt

Ja, Video anzeigen
YouTube-Video anzeigen?

Beim Anzeigen des Videos werden Daten an YouTube übertragen. Erst wenn Sie den Button anklicken, wird das YouTube-Video angezeigt. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise von YouTube.

Mit hydrothermaler Geothermie die Versorgung sichern

In drei Phasen zu einer sicheren und unabhängigen Wärmeversorgung für unsere Region

GeoHardt setzt auf das sichere hydrothermale Verfahren. Dabei gehen wir in drei Phasen vor: von der Standortsuche und -auswahl über die Tiefbohrungen bis zum Bau und Betrieb der Geothermieanlage.

Ziel des Standortfindungsprozesses ist die Prüfung und Bewertung der geologischen Gegebenheiten in der Region Hardt. Dafür untersuchen wir die potenziellen Standorte auf ihre Eignung hin: nach geologischen Eigenschaften, Überschneidungen mit Schutzgebieten, bereits vorhandener Infrastruktur oder weiteren relevanten Faktoren wie beispielsweise Flächennutzungsplänen oder Wasserschutzzonen. Dabei gehen wir in vier Schritten vor:

Nach der Standortauswahl werden die Tiefbohrungen durchgeführt. Bei einer hydrothermalen Geothermieanlage werden mindestens zwei Bohrungen benötigt: eine Förderbohrung und eine Injektionsbohrung. Im späteren Betrieb leitet die Förderbohrung das heiße Thermalwasser nach oben in ein Heizwerk. Dort heizt das Tiefenwasser über einen Wärmeübertrager das hydraulisch getrennte Fernwärmewasser auf die benötigte Temperatur. Das abgekühlte Thermalwasser wird anschließend über die Injektionsbohrung in das gleiche, unterirdische Reservoir zurückgeführt. Damit das abgekühlte Thermalwasser nicht die Temperatur im Umfeld der Förderbohrung senkt, haben die an der Erdoberfläche beieinander liegenden Bohrungen im Reservoir einen Abstand von mindestens 1.000 Metern.

Wir planen mit einer Bohrtiefe von ca. 3.500 Meter, da dort aufgrund der besonderen Eignung des Oberrheingrabens bereits Temperaturen von etwa 160° C zu erwarten sind.

Durch Voruntersuchungen und exaktes Monitoring stellen wir bei der Durchführung der Tiefbohrungen jederzeit den Schutz von Grundwasserschichten sicher. Bei unseren Arbeiten halten wir stets bergbau- und wasserschutzrechtliche Vorgaben ein. Die Maßnahmen, die wir dafür ergreifen, sind in unserem Hauptbetriebsplan klar geregelt und umfassen unter anderem Regelungen hinsichtlich der Herrichtung des Bohrplatzes und Durchführung der Tiefbohrung, sowie Maßnahmen zum Natur- und Gewässerschutz. Der Hauptbetriebsplan wird durch die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Freiburg, geprüft und abgenommen.

Multi-Barrieren-Prinzip

Die bei uns beim Bohrvorgang verwendeten teleskopartigen Verrohrungen sind zudem vollständig geschlossen. So kann sichergestellt werden, dass verschiedene Schichten im Untergrund nicht miteinander verbunden werden und kein Wasser aus den Bohrungen austritt. Das macht das Verfahren besonders sicher.

Nach erfolgreicher Bohrung wird im letzten Schritt die übertägige Anlage errichtet. Dabei handelt es sich um ein Heizwerk, in dem während des Betriebs die Wärmeenergie des Thermalwassers über Wärmetauscher an den Heizwasserkreislauf des Fernwärmenetzes übergeben wird.

Anschließend kann die Inbetriebnahme erfolgen. Durch eine kontinuierliche und detaillierte Überwachung einer Vielzahl von Parametern gewährleisten wir zu jeder Zeit den sicheren Betrieb.

Aktueller Stand

Phasenplan: Aktueller Stand hervorgehoben

Genehmigung

Für die Aufsuchung und Gewinnung tiefer Erdwärme sind behördliche Genehmigungen und weitere Prüfungen erforderlich. GeoHardt richtet die Planung und Durchführung an den jeweils geltenden berg-, wasser- und naturschutzrechtlichen Anforderungen aus.

Es bedarf sowohl für die Aufsuchung als auch für die spätere Gewinnung der Erdwärme eigener bergrechtlicher Genehmigungen.

Aufsuchungserlaubnis

Für die Aufsuchungserlaubnis stellt der Vorhabenträger zunächst bei der Landesbergdirektion am Regierungspräsidium Freiburg einen Antrag auf Aufsuchungserlaubnis im Interessensgebiet. Dieser Antrag enthält wesentliche Informationen zu den geplanten Aufsuchungstätigkeiten innerhalb der Aufsuchungsfläche, inklusive eines Zeitplans. Die Aufsuchungserlaubnis wird in der Regel für drei bis fünf Jahre beantragt und erlischt, wenn keine Verlängerung beantragt und bewilligt wird. Nach der Beantragung geht das Verfahren in die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (betroffene Kommunen und Behörden), die in diesem Rahmen Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben können. Zum Erhalt der Aufsuchungserlaubnis muss der Fortschritt der Aufsuchungstätigkeiten einmal im Jahr in Berichtsform gegenüber der Landesbergdirektion nachgewiesen werden.

Betriebserlaubnis

Die Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis erlaubt noch nicht die Durchführung praktischer Arbeiten. Dazu werden weitere bergrechtliche Gestattungen sowie vor deren Durchführung die Anzeige der Tätigkeiten bei der Landesbergdirektion benötigt. Hinzu kommen je nach Gebiet und Projekt gegebenenfalls weitere Genehmigungen in der Zuständigkeit anderer Rechtsgebiete (wie z.B. Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht).

Weitere Prüfungen

Nach Genehmigung unserer Unterlagen sind weitere Prüfungen wie wasserrechtliche Erlaubnisse und eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung vorgesehen.

Unter wasserrechtliche Erlaubnisse fallen unter anderem die Durchführung von Tiefbohrarbeiten und die Herstellung und Nutzung von Grundwassermessstellen. Diese Erlaubnisse erteilen die zuständigen oberen bzw. unteren Wasserschutzbehörden nach Prüfung der Unterlagen.

Die Umweltverträglichkeitsvorprüfung wird im Rahmen des bergrechtlichen Verfahrens durchgeführt. Deren Ergebnis entscheidet, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.